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   FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 10 K 10105/15   

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https://dejure.org/2017,26044
FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 10 K 10105/15 (https://dejure.org/2017,26044)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2017 - 10 K 10105/15 (https://dejure.org/2017,26044)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2017 - 10 K 10105/15 (https://dejure.org/2017,26044)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10d Abs 4 S 4 EStG 2009, § 10d Abs 4 S 5 EStG 2009, § 350 AO, § 8 Abs 1 KStG 2002, § 35b Abs 2 S 3 GewStG 2002
    Keine Berücksichtigung weiterer Verluste bei Anfechtung nur der Verlustfeststellungsbescheide und unterlassener Anfechtung des Steuerbescheids bzw. des Gewerbesteuermessbetragsbescheids mit einer Steuerfestsetzung von 0 EUR

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2011;Gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2011

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der als Betriebsausgaben geltend gemachten Fremdleistungen bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer; Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der als Betriebsausgaben geltend gemachten Fremdleistungen bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer; Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der als Betriebsausgaben geltend gemachten Fremdleistungen bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer; Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung weiterer Verluste bei Anfechtung nur der Verlustfeststellungsbescheide und unterlassener Anfechtung des Steuerbescheids bzw. des Gewerbesteuermessbetragsbescheids mit einer Steuerfestsetzung von 0 EUR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1179
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 6/14

    Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides als Voraussetzung für den erstmaligen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 10 K 10105/15
    Außerdem werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Februar 2015 (IX R 6/14, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2015, 812) und den Beschluss des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 29. Oktober 2015 (4 K 307/15, juris) zu vergleichbaren Sachverhalten hingewiesen.

    Eine hiervon abweichende Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen allein im Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 2015, IX R 6/14, BFH/NV 2015, 812).

    Ist eine Änderung des Steuerbescheids des Verlustentstehungsjahres unabhängig von der fehlenden betragsmäßigen Auswirkung - wie hier - auch verfahrensrechtlich nicht möglich, so bleibt es hingegen bei der Bindungswirkung des § 10 d Abs. 4 Satz 4 EStG bzw. § 35 b Abs. 2 Satz 2 GewStG (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. Februar 2015 IX R 6/14, BFH/NV 2015, 812; BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 31/15, BFH/NV 2017, 100; Beschluss des FG Düsseldorf vom 16. Februar 2016 10 K 3686/13 F, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2016, 662; Sarrazin in Lenski/Steinberg, GewStG, § 35 b GewStG Rn. 36, Dokumentenstand 10.2015).

  • FG Düsseldorf, 16.02.2016 - 10 K 3686/13

    Berücksichtigung des Verlusts aus der Vermietung von Einrichtungsgegenständen bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 10 K 10105/15
    Ist eine Änderung des Steuerbescheids des Verlustentstehungsjahres unabhängig von der fehlenden betragsmäßigen Auswirkung - wie hier - auch verfahrensrechtlich nicht möglich, so bleibt es hingegen bei der Bindungswirkung des § 10 d Abs. 4 Satz 4 EStG bzw. § 35 b Abs. 2 Satz 2 GewStG (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. Februar 2015 IX R 6/14, BFH/NV 2015, 812; BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 31/15, BFH/NV 2017, 100; Beschluss des FG Düsseldorf vom 16. Februar 2016 10 K 3686/13 F, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2016, 662; Sarrazin in Lenski/Steinberg, GewStG, § 35 b GewStG Rn. 36, Dokumentenstand 10.2015).

    Wäre aber die Korrektur des Einkommensteuerbescheids unabhängig von der betragsmäßigen Auswirkung auch verfahrensrechtlich nicht möglich, gilt weiterhin die "Bindungswirkung" der Steuerfestsetzung für die Verlustfeststellung (s. Bundesrats-Drucksache 318/10, S. 77; vgl. zum Ganzen Beschluss des FG Düsseldorf vom 16. Februar 2016 10 K 3686/13 F, EFG 2016, 662 m.w.N.).

  • FG Hessen, 29.10.2015 - 4 K 307/15

    § 10d Abs.4 S.4 u. 5 EStG, § 35b Abs.2 S.2 u. 3 GewStG, § 138 Abs.2 S.1 FGO

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 10 K 10105/15
    Außerdem werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Februar 2015 (IX R 6/14, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2015, 812) und den Beschluss des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 29. Oktober 2015 (4 K 307/15, juris) zu vergleichbaren Sachverhalten hingewiesen.

    Im Hinblick auf die dargelegten Gesichtspunkte ist der von der vorliegenden Beurteilung abweichenden Auffassung des Finanzgerichts Hessen in dem von der Klägerseite zitierten Beschluss vom 29. Oktober 2015 (4 K 307/15, juris) nach Auffassung des erkennenden Senats nicht zu folgen.

  • BFH, 12.07.2016 - IX R 31/15

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 10 K 10105/15
    Ist eine Änderung des Steuerbescheids des Verlustentstehungsjahres unabhängig von der fehlenden betragsmäßigen Auswirkung - wie hier - auch verfahrensrechtlich nicht möglich, so bleibt es hingegen bei der Bindungswirkung des § 10 d Abs. 4 Satz 4 EStG bzw. § 35 b Abs. 2 Satz 2 GewStG (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. Februar 2015 IX R 6/14, BFH/NV 2015, 812; BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 IX R 31/15, BFH/NV 2017, 100; Beschluss des FG Düsseldorf vom 16. Februar 2016 10 K 3686/13 F, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2016, 662; Sarrazin in Lenski/Steinberg, GewStG, § 35 b GewStG Rn. 36, Dokumentenstand 10.2015).
  • BFH, 16.05.2018 - XI R 50/17

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. April 2017 10 K 10105/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1179 veröffentlicht.

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 187/18

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid", wenn eine Veränderung

    Danach (vgl. m.w.N. FG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2016, 10 K 3686/13 F, EFG 2016, 662 vgl. auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2017, 10 K 10105/15, EFG 2017, 1179; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2016, 3 K 3106/15, juris) hat der Gesetzgeber durch die Neuregelung des Verhältnisses von Steuerfestsetzung und gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags durch das JStG 2010 eine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheides an die der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen normiert, die - wie § 10d Abs. 4 Satz 4 Halbs. 2 EStG n. F. zeigt - der eines Grundlagenbescheides im Verhältnis zum Folgebescheid entspricht.
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